Krankengymnastik in Velen

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      Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.

      Meistens werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, auch für Kinder. Wichtig ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Velen solche Praxen gibt, siehst du hier.

      28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Nordrhein-Westfalen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Aber keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.