Krankengymnastik in Springe Deister Eldagsen

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          • Drave Hans-Heinrich Physiotherapeutische Praxis

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            Physiotherapie

            Am Wöhlbach 10
            31832 Springe - Eldagsen

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          Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Therapieformen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.

          Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

          Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

          Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht fast immer der für Selbstzahler. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit circa 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.

          Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.