Krankengymnastik in Süderbrarup

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      Als Fachrichtung der Physiotherapie bieten die allermeisten Praxen Krankengymnastik an, alle allerdings nicht. Denn nur mit entsprechender Qualifizierung darf die Behandlung ausgeführt werden und kommt für eine Abrechnung mit den Krankenkassen infrage. Wer das in Süderbrarup ist, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Süderbrarup leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei der Krankenkasse.

      Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.