Krankengymnastik in Mörsfeld
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Dexheimer Roland Praxis für Physiotherapie
KrankengymnastikVorstadt 32-34
67292 Kirchheimbolanden
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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Rheinland-Pfalz. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen erhöht.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Mörsfeld leiden viele Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Die Gebühren für Privatversicherte sind genauso hoch wie für Selbstzahler. Eine Physiotherapie-Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit rund 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Physiotherapie übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.