Krankengymnastik in Jüchen

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      Krankengymnastik beinhaltet meist Übungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.

      Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Nordrhein-Westfalen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.

      Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. In vielen Fällen kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen um ein Vielfaches verringern. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.

      Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.