Krankengymnastik in Hoppstädten-Weiersbach
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen und Aktivitäten gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird daher oft von Ärzten verschrieben. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Hoppstädten-Weiersbach leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei vorbeugenden Leistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Meistens werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.