Krankengymnastik in Großwallstadt

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      28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

      Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte es erforderlich sein, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verordnet dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.

      Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen hat sich bewährt. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Jede Krankenkasse legt die entsprechenden Richtlinien individuell fest, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.