Krankengymnastik in Dresden Innere Neustadt

Treffer 1-8 von 8
      1 von 1
      Eintrag hinzufügen

      Ihre Meinung zählt.
      Ihre Meinung zählt!
      Was gefällt Ihnen gut?
      Was sollen wir verbessern?
      Jetzt Feedback geben!

      Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik oft am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

      Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber das ist nicht mehr aktuell.

      Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.

      So gut wie alle Praxen für Physiotherapie bieten Krankengymnastik an. Nur mit entsprechender Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Leistung bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Dresden ist, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei vorbeugenden Leistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.