Krankengymnastik in Bötzingen

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      Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Baden-Württemberg ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

      Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Nicht selten kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Krankenkasse legt die entsprechenden Richtlinien individuell fest, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.

      Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Abweichend davon werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.